Aktuelles
Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zur Konzernverantwortung
Im Juni hat der Bundesrat die Vernehmlassung über eine Anpassung der Berichterstattungspflichten eröffnet. Das eigentlich relevante Thema der Sorgfaltspflichten für Konzerne bleibt weiterhin aussen vor. Im Sommer 2020 beschloss das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, der nur Berichterstattungspflichten und vereinzelte thematische Sorgfaltspflichten für Schweizer Unternehmen vorsieht. Er setzte sich gegen den Gegenvorschlag des Nationalrats durch, mit dem die Schweiz heute auf die neuen EU-Regeln vorbereitet wäre. In seiner Vernehmlassungsantwort fordert der SKF den Bundesrat dazu auf, die Einführung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen umgehend an die Hand zu nehmen und nicht weiter hinauszuzögern. Grosse Schweizer Unternehmen sollen genauso wie ihre europäischen Konkurrenten verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Geschäften weltweit zu respektieren und bei Verstössen zur Verantwortung gezogen werden können.
Schöpfung wahren heisst Biodiversität stärken
Die Biodiversitätsinitiative (eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft») hat zum Ziel, die Biodiversität in der Schweiz besser zu sichern. Denn vielfältige Ökosysteme sind unsere Lebensgrundlage: Sie sorgen für sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Bestäubung von Pflanzen, Schutz vor Naturkatastrophen und gesunde Nahrung. Die Koalition «Christ:innen für Klimaschutz» unterstützt die Initiative, weil die Biodiversitäts- und die Klimakrise in einem engen Zusammenhang stehen.
Frauenbund sagt «Ja, aber» zur BVG-Reform
Die Arbeit vieler Frauen führt heute zu unwürdig tiefen Renten. Am deutlichsten zeigt sich das in der beruflichen Vorsorge. Das Parlament hat am 17. März 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) verabschiedet. Am 22. September 2024 kommt es zur Volksabstimmung. Der Verbandsvorstand des Schweizerischen Katholischen Frauenbunds SKF unterstützt die Vorlage.
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommen)
Der Bundesrat hat am 01. Mai 2024 ein Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) gestartet. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Anpassungen Stellung nehmen zu können Der SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund ist der Dachverband der katholischen Frauenorganisationen und vertritt rund 100'000 Frauen in der Schweiz. Durch eines unserer beiden Hilfswerke, Solidaritätsfonds für Mutter und Kind, sind wir stark konfrontiert mit Fragen rund um Wartefristen beim Familiennachzug und die Herausforderungen, die sich aus der Trennung von Familien ergeben. Unsere Vernehmlassungsantwort basiert auf der Antwort der Caritas Schweiz, die wir in allen Punkten teilen.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung zur Anpassung der Witwen- und Witwerrenten
Der SKF setzt sich für gerechte Geschlechterverhältnisse ein. Bislang erhalten verwitwete Männer eine Witwerrente bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes; verwitwete Frauen hingegen erhalten auch dann, wenn sie keine oder bereits volljährige Kinder haben. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wirkt sich nun auch auf die Schweizer Gesetze aus.
Frauenbund fordert Kulturwandel
Der SKF begrüsst das Projekt zur Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz und fordert einen Kulturwandel, der alle missbrauchsbegünstigenden Faktoren konsequent angeht. Die kommunizierten Massnahmen auf nationaler Ebene, die die SBK, RKZ und KOVOS beschlossen haben, sind wichtig und richtig. Offen bleibt die Frage des Kulturwandels. Die Ergebnisse benennen ganz klar katholische Ideale, theologische Inhalte und Organisationsstrukturen als Faktoren, die Missbrauch und Vertuschung systematisch begünstigen.
SKF zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (2022/79); Pa. Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
Statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. So wird ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Tätern führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern.
Vernehmlassung zu familienergänzender Betreuung
Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF begrüsst die vorgesehene Stärkung des Bundesengagements in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Denn wie sich spätestens während der Corona-Pandemie gezeigt hat, führt der Föderalismus bezüglich Organisation und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zu einem Flickenteppich, der zu einer massiven Ungleichbehandlung von Familien führt, je nachdem wo sie wohnen. Das vorgesehene Bundesgesetz führt zu mehr Chancengleichheit und zu einer Entlastung der Eltern.