Frauen in der Prostitution schützen
Der Verbandsvorstand des Schweizerischen Katholischen Frauenbunds SKF setzt sich für den Schutz von Frauen in der Prostitution ein. Gemäss Leitbild setzt sich der Frauenbund für eine gerechte Welt sowie die Rechte aller Frauen in Gesellschaft, Kirche, Wirtschaft und Politik ein.
SKF in der Verantwortung
95 Prozent aller Prostituierten sind Frauen. Sexuelle Ausbeutung ist stark geschlechtsspezifisch geprägt. Die meisten Opfer des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung sind Frauen und Mädchen. Die Übergänge zur Prostitution können fliessend sein. Schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende Ausstiegsmöglichkeiten können zu Prekarität und Vulnerabilität führen und verunmöglichen ein gelingendes Leben. Sexarbeitende leiden unter Vorurteilen und Stigmatisierung. Die Sittlichkeitsvorstellungen und Erwartungen an die Sexualität sind geschlechtsspezifisch und von (christlichen) Moralvorstellungen geprägt.
Die Ächtung der Prostitution diente stets als Definitions- und Kontrollmacht über weibliche Sexualität sowie deren Sanktionierung und Reglementierung durch staatliche Kontrollinstitutionen (Polizei, Gesundheitsbehörden, Fürsorgeeinrichtungen). Seit seinen Anfängen war der Schweizerische Katholische Frauenbund mit Frauenbildern, normativen Vorstellungen und geschlechtsspezifischen Erwartungen gegenüber Frauen konfrontiert. Heute versteht sich der SKF als starke feministische Stimme und positioniert sich mit folgenden fünf Leitsätzen.
Einzelmitgliederanlass 2023
Welchen Schutz benötigen Frauen in der Prostitution und wovor sollen Sexarbeiter:innen eigentlich geschützt werden? Diese und andere Fragen diskutierten vier Expertinnen und Publikum am jährlichen SKF-Einzelmitgliederanlass 2023 in Zürich. Die Expertinnen legten in interessanten Inputs ihre Perspektive dar. Beim anschliessenden Podium herrschte nicht immer Einigkeit.
SKF-Positionspapier
Sexarbeiter:innen schützen
Im Positionspapier «Frauen in der Prostitution schützen» spricht sich der Verbandsvorstand unter anderem für die Stärkung der Rechte von Sexarbeiter:innen aus.
Was ist Sexarbeit?
Prostitution bezeichnet das Vornehmen sexueller Handlungen gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen. Sie kann an verschiedenen Orten und unter unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen stattfinden. Durch die digitale Transformation wird auch das Sexgewerbe immer digitaler. In der Schweiz ist Prostitution seit 1942 legal und gilt seit 2021 nicht mehr als sittenwidrig, d.h. dass Verträge mit Sexarbeitenden nicht mehr als nichtig betrachtet werden und Prostituierte ihr Entgelt vor Gericht einklagen können.
Ein bedeutender Unterschied
Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen freiwilliger Prostitution im Sinne von Sexarbeit und erzwungener sexueller Ausbeutung im Sinne von Zwangsprostitution, Menschenhandel oder Sklaverei. Die Übergänge sind allerdings fliessend. Im Fall von Menschenhandel ist die Rede von Opfern angebracht. Hier werden Frauen (in seltenen Fällen Männer) zu Sexarbeit gezwungen. Diese fundamentale Verletzung der Menschenrechte wird in der Schweiz strafrechtlich verfolgt. Sexarbeit hingegen ist ein Geschäft zwischen zwei Erwachsenen, bei welchem nicht Körper, sondern sexuelle Dienstleistungen verkauft werden.
Massnahmen
Der SKF hat folgende Massnahmen zur Umsetzung der im Positionspapier beschriebenen Leitsätze beschlossen.
- Förderung einer öffentlichen Debatte fernab Tabus und Stigmatisierung
- Unterstützung der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration.
- Vorbeugen von Armut als häufigste Ursache von Prostitution in den Projektländern des Elisabethenwerks.
- Sensibilisierung seiner 100‘000 Mitglieder.
- Einsatz für den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangebote in Form professioneller, aufsuchender Sozialarbeit.
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