Home Aktuelles SKF zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (2022/79); Pa. Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
Stellungnahmen 06.02.2023 | Gerechtigkeit – Politik

SKF zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (2022/79); Pa. Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren

Statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. So wird ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Tätern führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern.

Der Schweizerische Katholische Frauebund SKF bedankt sich für die Möglichkeit zur Teilnahme am obenerwähnten Vernehmlassungsverfahren. Der SKF ist der Dachverband der katholischen Frauenorganisationen und vertritt rund 120'000 Frauen in der Schweiz. Seit Jahren setzt er sich gegen jegliche Form Gewalt gegen Frauen ein.

Statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. So wird ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Tätern führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern.

Zur vollständigen Vernehmlassungsantwort inkl. detaillierten Bemerkungen zum Gesetzesentwurf.

Dateien

2023_02_06_Vernehmlassung zur Änderung Art. 50 AIG.pdf

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