Vernehmlassung zur Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung zur Anpassung der Witwen- und Witwerrenten
Der SKF setzt sich für gerechte Geschlechterverhältnisse ein. Bislang erhalten verwitwete Männer eine Witwerrente bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes; verwitwete Frauen hingegen erhalten auch dann, wenn sie keine oder bereits volljährige Kinder haben. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wirkt sich nun auch auf die Schweizer Gesetze aus.
Der SKF beteiligt sich an der Vernehmlassung zur Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung zur Anpassung der Witwen- und Witwerrenten.
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