Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zur Konzernverantwortung
Im Juni hat der Bundesrat die Vernehmlassung über eine Anpassung der Berichterstattungspflichten eröffnet. Das eigentlich relevante Thema der Sorgfaltspflichten für Konzerne bleibt weiterhin aussen vor. Im Sommer 2020 beschloss das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, der nur Berichterstattungspflichten und vereinzelte thematische Sorgfaltspflichten für Schweizer Unternehmen vorsieht. Er setzte sich gegen den Gegenvorschlag des Nationalrats durch, mit dem die Schweiz heute auf die neuen EU-Regeln vorbereitet wäre. In seiner Vernehmlassungsantwort fordert der SKF den Bundesrat dazu auf, die Einführung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen umgehend an die Hand zu nehmen und nicht weiter hinauszuzögern. Grosse Schweizer Unternehmen sollen genauso wie ihre europäischen Konkurrenten verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Geschäften weltweit zu respektieren und bei Verstössen zur Verantwortung gezogen werden können.
0 Kommentare
Kommentar schreiben