Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind ist eines der beiden Solidaritätswerke des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes SKF. Er besteht seit 1976 und leistet schnell und unbürokratisch Überbrückungshilfe für Frauen und Familien, die in finanzielle Not geraten sind – insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder Kinderbetreuung. Dazu unterhält der Solidaritätsfonds in Luzern und in Bellinzona Kontaktstellen, bei denen Unterstützungsgesuche eingereicht werden können. Die Hilfe steht Frauen aus der ganzen Schweiz offen.
Das soziale Netz in der Schweiz trägt gut. Trotzdem weist es Lücken auf, gerade im Bereich Mutterschaft und Familie. Die Geburt eines Kindes kann eine finanzielle Belastung für die Eltern mit sich bringen. Alleinerziehende, Working-Poor-Familien und Eltern mit drei und mehr Kindern sind besonders gefährdet, in eine finanzielle Notlage zu geraten. Das belegen Studien und hat die Corona-Krise sichtbar gemacht. Wo staatliche Hilfe nicht oder nicht ausreichend greift, schliesst der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind eine Lücke.
Jahr für Jahr unterstützt der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind mehrere hundert Frauen und Familien und bekämpft die Armut in der Schweiz – dank Ihrer Spende.
Aktuelles vom Solidaritätsfonds für Mutter und Kind
News
Die Existenzsicherung wird schwieriger
Beim Blick auf die neue Krankenkassenprämie müssen fast alle zuerst einmal leer schlucken. Für viele Familien sind die Gesundheitskosten kaum mehr zu stemmen und sie wissen nicht, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen.
News
Gottesdienstvorlage 2024 für den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind
Auf Empfehlung der Schweizer Bischofskonferenz geht der Erlös der Kollekte am zweiten Sonntag im Januar – 2024 ist es der 14. Januar – an den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind.
Der Solidaritätsfonds in der Sendung "mitenand" auf SRF 1
So hilft der Solidaritätsfonds
Frauen, die in der Schweiz leben, können in einer Notsituation beim Solidaritätsfonds für Mutter und Kind ein Gesuch um einmalige finanzielle Unterstützung einreichen. Das Gesuch wird innerhalb von vier bis sechs Wochen von einer externen Fachkommission geprüft und bewilligt. Die Expertinnen legen auch die Höhe des Beitrages fest. Die Beurteilung des Gesuchs geschieht unabhängig von Religion, Zivilstand oder Aufenthaltsstatus der betroffenen Frau. Entscheidend ist die Notsituation. Der Solidaritätsfonds sichert den Antragstellerinnen Anonymität zu.
Finanzielle Beiträge werden unter anderem gesprochen für:
- Baby-Grundausstattung
- Kinderbetreuung
- Doppelkinderwagen
- Mietkosten
- Krankenkassenprämien
- Ausbildung oder Umschulung der Mutter
- Geburtsvorbereitung
- Säuglingsnahrung
- Lohnausfall
- Gesundheitskosten
- Kinderbett
- Kita
- Erholungsaufenthalt
- Wickeltisch
- Windel-Abo
- Kinderzimmer-Möbel
- Umzug
- Verhütung für die Frau
- Zahnmedizin
… und vieles mehr!
Gründungsgeschichte des Solidaritätsfonds
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind wurde 1976 im Vorfeld der ersten Abstimmung über die Fristenregelung ins Leben gerufen. Der SKF versprach, sich tatkräftig für in Not geratene Frauen einzusetzen und gründete den «Solidaritätsfonds für werdende Mütter in Bedrängnis», der 1995 in «Solidaritätsfonds für Mutter und Kind» umbenannt wurde. Dieser unterstützt in der Schweiz lebende Mütter durch schnelle und unbürokratische finanzielle Überbrückungshilfe.
Frauen hatten in der Wirtschaftskrise Mitte der 70er-Jahre grosse Mühe, während der Schwangerschaft oder als junge Mutter eine Stelle zu finden. Die Geburt eines Kindes oder eine Erkrankung der Mutter konnten schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Zwar entstanden zunehmend Beratungsstellen im staatlichen und kirchlichen Bereich, aber ihnen fehlte in den meisten Fällen das nötige Geld für eine finanzielle Direkthilfe. Der Solidaritätsfonds sollte hier eine Lücke im Sozialsystem schliessen.
Mehr Infos zur Geschichte des Solidaritätsfonds und zu unserer Hilfe für Mütter in Not
Hier konnten wir helfen
Einige aktuelle Beispiele unserer Unterstützung
Diese Hilfe ist möglich dank der grosszügigen Unterstützung unserer Gönner:innen. Herzlichen Dank für Ihre Spende.
Diana R.* Sie ist alleinerziehend und lebt mit ihrem vierjährigen Sohn Peter* bei ihrer Mutter, die auch für den Lebensunterhalt aufkommt. Der Sohn leidet an Muskelschwund und ist stark beeinträchtigt. Er braucht rund um die Uhr Betreuung, was Diana sehr fordert. Damit er sich fortbewegen kann, benötigt Peter einen Rollstuhl. In ihrer Not hat sich Diana R. an den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind gewandt.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind unterstützt die Familie, damit Peter mobiler wird und bald den Kindergarten besuchen kann.
*Namen geändert
Die vier Kinder von Familie O. sind gesund, aber seit der Geburt des jüngsten Kindes wird die Mutter immer wieder von Schwindelattacken und starken Kopfschmerzen geplagt. Da das bescheidene Einkommen des Vaters nicht alle Ausgaben zu decken vermag, wird die Familie von der Gemeinde unterstützt. Nun benötigt die Familie einen Geschwisterkinderwagen sowie Betten und weitere Möbel für die älteren Kinder.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind ermöglicht der Familie die Anschaffungen und erleichtert ihren Alltag.
Alice* ist vor Kurzem Mutter geworden. Tragischerweise ist das Neugeborene zu früh auf die Welt gekommen und nach wenigen Wochen gestorben.
Der Mutter fehlen die Mittel für die Bestattung des Kindes und die Gemeinde hat die Kostenübernahme abgelehnt.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind kommt dafür auf und ermöglicht der Mutter einen würdigen Abschied von ihrem Sohn.
*Name geändert