Die eigenen Werte weitergeben
Seit Anfang 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft. Es gibt Erblasser:innen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung ihres Testaments. Auch am Lebensende können wir weiterhin die Welt schöner machen.

Heute helfen Erbschaften immer weniger beim Aufbau der eigenen Existenz oder der Finanzierung der Familienphase, denn durch die steigende Lebenserwartung gehen heute zwei Drittel der Erbschaften an Personen über 55 Jahre. Damit führt der Erbprozess zu einer zunehmenden Konzentration der Vermögen bei Personen im Rentenalter. Diese Erkenntnis eröffnet die Möglichkeit, mit dem Vermögen über das irdische Dasein hinaus die eigenen Werte weiterzutragen und für eine Herzensangelegenheit einzustehen.
Ein Vermächtnis setzt ein Zeichen
Je nach Erben hat die Erblasser:in eine kleinere oder grössere freie Quote, die nach eigenem Gutdünken vererbt werden kann. Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind und kein Testament erstellt wurde, geht die gesamte Erbschaft an den Staat. Auch um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich ein Testament.
Der Testamentratgeber verschafft einen Überblick, welche Einflussmöglichkeiten bestehen und worauf es beim Erstellen eines Testaments ankommt. Die wichtigsten Begriffe wie gesetzlicher Erbteil, Pflichtteil und frei verfügbarer Quote werden erklärt. Eine Checkliste erläutert die einzelnen Schritte, um den letzten Willen korrekt festzuhalten. Das Einsetzen von Gemeinnützigen Organisationen ist auch im Hinblick auf Steuerfragen interessant.
Zu den Testamentratgebern
Testamentratgeber Elisabethenwerk
Getreu der Devise «von Frauen – für Frauen» werden gemeinsam mit Basisgruppen in Uganda und Indien kleine, nutzbringende Projekte entwickelt, die von lokalen Fachpersonen begleitet werden.
Testamentratgeber Solidaritätsfonds für Mutter und Kind
Der Solidaritätsfonds leistet schnell und unbürokratisch Überbrückungshilfe, insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder Kinderbetreuung. Dazu unterhält der Solidaritätsfonds in Luzern und in Bellinzona Kontaktstellen, bei denen Unterstützungsgesuche eingereicht werden können. Die Hilfe steht Frauen aus der ganzen Schweiz offen.
Testamentratgeber Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF
Mit einer Spende für die Verbandsarbeit des SKF stärken Sie die fortschrittlichen Kräfte in der römisch-katholischen Kirche und unterstützen ein Frauennetzwerk, das sich für die Rechte von Frauen in Gesellschaft, Kirche, Wirtschaft und Politik einsetzt. Im Auftrag unserer Mitglieder setzen wir uns für die Gleichstellung der Geschlechter und eine solidarische Gesellschaft ein
Testamentratgeber
Im Hinblick auf die Änderungen im Erbrecht haben wir den Testamentratgeber überarbeitet. Diesen gibt es neu in drei Versionen: mit Blick auf Begünstigung des Elisabethenwerks, des Solidaritätsfonds für Mutter und Kind oder für den SKF-Dachverband (Links sind unten im Text). Bei der Überarbeitung wurden wir von einer Anwältin unterstützt. Bei Fragen darf gerne Liliane Parmiggiani kontaktiert werden.
Trauerkarten
Seit langem gibt es für das Elisabethenwerk und Solidaritätsfonds für Mutter und Kind Trauerkarten, die gratis bezogen werden können. Sie erfreuen sich grosser Beliebtheit. Neu im Angebot gibt es eine Karte mit Dahlien und einem Gedicht von Vreni Merz für Spenden im Gedenken an Verstorbene an den SKF.
Zum Angebot der Gratis-Trauerkarten

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