Übersicht Haftpflichtversicherung
Unterwegs im Auftrag des SKF bist du auf der versicherten Seite, denn der SKF hat für alle Ortsvereine und Kantonalverbände eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Wer ist über den Kollektiv-Haftpflichtvertrag versichert?
Schäden durch Personen, die während dem Entstehen eines Schadens im Auftrag des SKF unterwegs sind, deckt die SKF-Haftpflichtversicherung. Dazu gehören Vorstände von Ortsvereinen und Kantonalverbänden, ihre (Unter-)Gruppen und von ihnen beauftragte Frauen und Männer, die im Auftrag des Vereins unterwegs sind. Diese Menschen sind für Schadenersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden versichert, die während ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden sind, d.h. aus der statutarischen Tätigkeit und aus der Organisation von Anlässen, die regelmässig vom Verein durchgeführt werden, wie zum Beispiel die Chilbi. Für einmalige Anlässe, die den üblichen Rahmen der Vereinstätigkeit überschreiten, kann eine spezielle Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden.
Vermutlich haben alle eine private Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung deckt, wie es schon der Name sagt, Haftpflichtansprüche im privaten Bereich. Für eine im Verein tätige Person besteht über eine private Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz, d.h. wenn durch eine Frau oder ein Mann während der Tätigkeit für die Frauengemeinschaft jemand zu Schaden kommt, besteht keine Versicherungsdeckung.
Worin bestehen die Leistungen der Haftpflichtversicherung?
Das Obligationenrecht sagt: «Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.» Die Frage, ob jemand nun haftpflichtig ist oder nicht, lässt sich nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Die Haftpflichtversicherung deckt nicht nur die berechtigten Schadenersatzansprüche, sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und wirkt als «passiver Rechtsschutz». Die Haftpflicht-Rechtssprechung ist sehr komplex. In welchem Fall die SKF-Haftpflichtversicherung gilt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Auch deshalb, weil andere Versicherungen, wie beispielweise die Privathaftpflicht oder die Motorfahrzeugversicherung in Kraft treten könnten.
Aufgepasst: Ist in den Statuten des Vereins vermerkt, dass der Verein jegliche Haftung ablehnt, schützt dieser Passus nicht vor allfälligen Ansprüchen.
Weiterführende Informationen zur Haftpflichtversicherung
Leistungsblatt Haftpflichtversicherungen