Organspende
In der Schweiz sterben jährlich etwa 100 Personen, weil Ihnen kein passendes Organ zugeteilt werden konnte. Das bedeutet, dass diese Menschen auf der Warteliste für Organspenden und ihre Angehörigen sehr froh sind, wenn mehr Menschen zur Organspende bereit sind. Doch wie genau stehe ich persönlich dazu? Will ich persönlich meine Organe nach meinem Tod spenden?
In der Abstimmung am 15. Mai 2022 wurde die erweiterte Widerspruchslösung angenommen. In diesem Gesetzesvorschlag wird das Vorgehen wie folgt definiert: Falls keine Aussage einer Person zur Organspende vorliegt, werden die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen der Person befragt. Werden die Angehörigen nicht gefunden, gibt es keine Freigabe zur Organspende.
Die Widerspruchslösung ist die meist verbreite Regelungsform von Organspende in Europa. Sie gilt z.B. in Frankreich, Spanien und Österreich.
Bis die neue Regelung frühestens 2025 in Kraft tritt, gilt in der Schweiz die erweiterte explizite Zustimmungslösung: Es braucht die ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten, damit eine Person als Organspender:in gilt. Ist dieser Wille nicht bekannt, braucht es die Zustimmung der Angehörigen (deshalb das Wort «erweitert»).