So wirkte der Solidaritätsfonds 2021
398 Familien hat der Solidaritätsfonds 2021 mit einem Beitrag unterstützt. Das sind 398 Mütter mit kleinen Kindern am Rand des Existenzminimums, die mit ihrem Einkommen die Ausgaben für eine Babyausstattung oder den Geschwisterkinderwagen nicht bestreiten konnten und dringend unsere Hilfe benötigten. Davon waren 52 Gesuchstellerinnen Sans-Papiers. 247 Gesuche stammten aus der Deutschschweiz, 132 aus der Romandie und 19 aus dem Tessin.
Seit 45 Jahren für Frauen in Not da
2021 feierte der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind sein 45-jähriges Bestehen. Mehr als 30’000 Frauen hat er seit seiner Gründung unterstützt und rund 40 Millionen Franken an Direkthilfe ausbezahlt. Das Hilfsangebot für Frauen in Not, welches der SKF 1976 ins Leben gerufen hat, entspricht weiterhin einem grossen Bedürfnis.
Die Pandemie als zusätzliche Hürde
Die Coronapandemie wirkte sich auch im Jahr 2021 negativ auf Familien mit tiefem Einkommen aus. Lohnausfälle wegen Long Covid, Jobverlust aufgrund von Betriebsschliessungen oder Lohnkürzungen beispielsweise wegen Kurzarbeit hatten für Familien am Rande des Existenzminimums weitreichende Folgen. Nur allzu oft reichten die Einkünfte am Ende des Monats nicht mehr für die Deckung aller Lebenshaltungskosten, geschweige denn für Sonderanschaffungen wie Babykleider oder Kinderwagen, die bei der Geburt eines Kindes nötig werden.
Die ehrenamtlich tätige Kommission des Solidaritätsfonds begutachtet alle Gesuche aus der französischsprachigen Schweiz und der Deutschschweiz. 2021 traf sie sich zwölfmal und behandelte pro Sitzung zwischen dreissig und vierzig Gesuche. Dabei prüften die Kommissionsmitglieder, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung gegeben waren und legten die Höhe des Beitrags fest.
Auch während der coronabedingten Homeoffice-Pflicht war die Sachbearbeiterin des Solidaritätsfonds für armutsbetroffene Familien telefonisch erreichbar. Sie informierte Hilfesuchende über unsere Unterstützungsmöglichkeiten, verschickte Gesuchformulare, fragte nach, wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig waren und sorgte dafür, dass die Hilfe am richtigen Ort ankam.
Gesamthaft wendete der SKF für die Arbeit des Solidaritätsfonds 823’478 Franken auf. Darin enthalten sind neben den ausbezahlten Unterstützungsbeiträgen auch die Bearbeitung der Unterstützungsgesuche, die Beratung von Hilfesuchenden und die Koordination mit internen und externen Stellen. Aufgrund der Corona-Einschränkungen bei Gottesdiensten mussten wir 2021 einen starken Spendenrückgang hinnehmen.
Mehr über den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind
Ein Beispiel, wo wir 2021 helfen konnten:
Die zwanzigjährige Adele F.* kam im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz und lebt mit ihrem Ehepartner, den Schwiegereltern und der Schwägerin zusammen. 2021 erwartete die Gesuchstellerin ihr erstes Kind. Der Ehemann absolviert eine Berufslehre, der Lohn ist entsprechend tief. Das junge Paar ist auf die Unterstützung der Schwiegereltern angewiesen, doch der Schwiegervater ist arbeitslos und die Schwiegermutter hat ihre Stelle in einem Reinigungsbetrieb wegen Corona verloren. Eine neue Stelle konnten sie trotz intensiver Suche noch nicht finden. Da sie die Bürgschaft für die Schwiegertochter übernommen haben, möchten die Schwiegereltern den Bezug von Sozialhilfe unbedingt vermeiden. Denn dies sich könnte sich negativ auf Adeles* Aufenthaltserlaubnis auswirken. Wir unterstützten die junge Familie mit einem Beitrag für dringend notwendige Babysachen: Bett, Kinderwagen, Kommode, Stillkissen, Babykleider, Schoppenflaschen etc.
* Name geändert
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