Einladung zur Teilnahme am synodalen Prozess
Die Diözesen Basel, Chur und St. Gallen haben sich entschieden die Gläubigen zur Entwicklung der Kirche in Form einer Befragung einzubeziehen. Der SKF ruft die Ortsvereine und Kantonalverbände der drei Bistümer dazu, Gruppen zu bilden und am synodalen Prozess teilzunehmen.
Eine einzigartige Chance
Ab Oktober will Papst Franziskus das Kirchenvolke in die Entwicklung der Weltkirche einbeziehen und die Meinungen der Katholik:innen besser kennen lernen. Am 17. Oktober dieses Jahres starten daher die katholischen Bischöfe in aller Welt Befragungen der Gläubigen. So auch die Schweiz.
Bis im Frühling 2022 sollen sich die Gläubigen in Kleingruppen in ihren Bistümern zur Zukunft der Kirche äussern. Die Resultate werden an der Bischofssynode 2023 in Rom diskutiert. Der Basler Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, betont dabei, die Gläubigen hätten die «einzigartige Chance, sich in den weltweiten Diskurs in die Kirchenentwicklung einzubringen». Die Befragung erfolgt in Gruppen von mindestens fünf Personen. Der SKF ruft die Ortsvereine und Kantonalverbände dazu, Gruppen zu bilden und am synodalen Prozess teilzunehmen.
Alle Fragen rund um den synodalen Prozess in den Bistümern Basel, Chur und St. Gallen gibt es auf der eigens dafür geschaffenen Website www.wir-sind-ohr.ch.
Keine Angst vor unbequemen Fragen
«Welche Fragen gestellt werden, beeinflusst natürlich die Antworten», sagt SKF-Präsidentin Simone Curau-Aepli, die dem synodalen Prozess in den Schweizer Bistümern mit Vorsicht begegnet. Wer Fragen stelle, dürfe die Antworten nicht scheuen und die Konsequenzen nicht fürchten. Die Thurgauerin ist Mitglied der SKF-Delegation im Prozess «Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche» und hat nach den Gesprächen mit der Schweizer Bischofskonferenz noch immer viele Fragen zur Teilhabegerechtigkeit von Frauen in allen Prozessen und Gremien, zur katholischen Sexualmoral, zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und vielem mehr.
«Man darf nicht zuhören und dann keine Entscheide fällen. Die Antworten müssen Konsequenzen haben. Wenn keine Entscheide gefällt werden, und ich habe Bedenken in diese Richtung, dann wird die Enttäuschung unter den Katholik:innen sehr gross sein.»
Falls im Fragekatalog des Vatikans Fragen zu für die Schweizer Katholik:innen relevanten Themen fehlen sollten, würde der Bischif diesen ergänzen, gab das Bistum bekannt. Wie andere Bistümer den Fragekatalog handhaben, ist noch nicht ganz klar. Papst Franziskus hat die Bischofssynode zu einem zweijährigen synodalen Weg ausgebaut. Dafür sind drei Phasen vorgesehen: eine diözesane, eine kontinentale und eine weltkirchliche. Über die Resultate wird letztlich an der Bischofssynode 2023 in Rom diskutiert und abgestimmt. Letzteres ohne die Beteiligung von Frauen.
Zeit für echte Geschwisterlichkeit
SKF-Präsidentin Simone Curau-Aepli
«Dass sich Katholikinnen nicht mit Stimmrecht an der Synode einbringen können, ist für viele Menschen weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Die römisch-katholische Kirche diskreditiert sich im höchsten Mass, indem sie den Grundsatz #GleicheWürdeGleicheRechte weiterhin ignoriert. Weltweit sind kompetente Frauen aus Orden, Seelsorge, Katechese und Wissenschaft bereit, aktiv am drängenden Aggiornamento der Kirche mitzuwirken. Diese erneute Zurückweisung stellt die Glaubwürdigkeit der Kirche einmal mehr nachhaltig infrage. Dabei wäre dieser Prozess eine ideale Gelegenheit gewesen, die Diskriminierung von Frauen endlich zu beenden.»
Frauen ohne Stimmrecht
Mitreden dürfen Frauen im Rahmen des synodalen Wegs schon, aber letztlich mitbestimmen nicht, denn Frauen haben an Bischofssynoden noch immer keine Stimme. Dies ist pikant, denn nicht-geweihte Ordensbrüder dürfen mitstimmen, Ordensfrauen hingegen nicht. Das Sekretariat für die Bischofssynode in Rom hat zwei Kommissionen gebildet, deren Mitglieder sich um theologische und methodologische Fragen kümmern werden. Die mit Frauen und Männern paritätisch besetzte Kommission für die Methodologie der Synode wird koordiniert von der französischen Theologin Nathalie Becquart. Sie ist die erste Frau in der Funktion der Untersekretärin und ist damit eine der höchsten Frauen in der Kirchenhierarchie. Mit der Berufung zur Untersekretärin für die Bischofssynode ist auch ein Stimmrecht bei der Synode verbunden. Nathalie Becquart ist somit die erste und einzige Frau überhaupt, die dieses Stimmrecht bekommt. Die Ordensfrau wünscht sich zwar mehr Frauen und mehr Synodalität für die Kirche, das fehlende Stimmrecht sei für sie aber kein Problem, wie sie im Interview erklärt.
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