Coronavirus – Merkblätter und Tipps für die Vereinsarbeit
Ab März 2020 änderten sich laufend die Schutzvorkehrungen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Per 1. April 2022 wurde die besondere Lage aufgehoben. Damit sind wieder die Kantone zuständig, deshalb kann es kantonale Unterschiede geben.
Auf dieser Seite sind für unser Frauennetzwerk relevante Informationen zusammengestellt.
- Die aktuellsten Vorgaben vom BAG und Informationsmaterial So schützen wir uns
- Allfällige kantonale Unterschiede: Adressübersicht der Kantone
Neuste Bestimmungen
Veranstaltungen, Versammlungen und weitere wichtige Änderungen
Folgende Lockerungen gelten ab dem 1. April 2022:
- Die Maskenpflicht ist überall aufgehoben, es können jedoch kantonale Unterschiede bestehen.
- Die Isolationspflicht von Infizierten entfällt.
- Die Covid-19-Verordnung 3 und die Anpassungen ab dem 1. April 2022.
Auch unsere Solidaritätswerke sind mit dem Coronavirus konfrontiert
- Die Situation von notleidenden Müttern wird mit dem Coronavirus zusätzlich erschwert. Viele sind von finanziellen Einbussen betroffen und es drohen Kurzarbeit, Lohnausfälle oder gar Entlassungen. Familien, Alleinerziehende und working poor sind besonders gefährdet, in eine finanzielle Notlage zu geraten. Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind hilft auch jetzt, unbürokratisch und schnell. Wegen der ausserordentlichen Situation wurde das Reglement angepasst, damit ein erneutes Gesuch möglich ist.
- Die Situation in der Schweiz und in ganz Europa ist bereits sehr herausfordernd. Wir fiebern mit unseren Konsulentinnen in den Projektländern des Elisabethenwerks mit und hoffen inständig, dass sich die Lage bald verbessert. Mit den Verantwortlichen vor Ort sind wir laufend in Kontakt und sammeln Neuigkeiten über die Situation in den Ländern Uganda, Bolivien, Indien und Sri Lanka.