Stellungnahme des SKF zur Revision des Sexualstrafrechts
Der SKF begrüsst die Reformierung des Schweizer Strafgesetzbuchs, damit nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen endlich angemessen bestraft werden können. Der heute beinhaltete Begriff von Vergewaltigung ist nicht mehr zeitgemäss, nicht alle Tatbestände sind abdeckt. Eine Strafe soll dann gefällt werden, wenn sexuelle Handlungen nicht einvernehmlich stattfinden und somit die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers übergangen wird. Seit Jahren setzen wir uns gegen jegliche Form sexueller Gewalt gegen Frauen ein.
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