Den Interessen der Frauen verpflichtet
Der Schweizerische Katholische Frauenbund versteht sich als Freiwilligenorganisation und politische Frauenorganisation zugleich. In seiner Rolle als Mitgliederverband erarbeitet der Dachverband Dienstleistungen und Angebote für die ihm angehörenden Vereine. Als politische Interessenvertretung von Frauen bringt sich der SKF aktiv in Gesellschaft, Kirche und Politik ein. Die grösste konfessionelle Frauenorganisation der Schweiz ist auch Vernehmlassungspartnerin des Bundes. Was bedeutet das?
Viele unterschiedliche Akteure sind am Gesetzgebungsprozessbeteiligt: Nicht nur das Parlament und die Regierung, sondern auch Kantone, Parteien, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen und Interessengruppen. Das Selbstverständnis und die Wertehaltungen des SKF spiegeln sich in seiner politischen Arbeit wider. Als offizielle Vernehmlassungspartnerin des Bundes nimmt der SKF Einfluss auf die Gesetzgebung.
Mitbestimmung durch Vernehmlassungen
Wird ein neues Gesetz auf Bundesebene angedacht, wird eine grosser Apparat in Bewegung gesetzt. Das Vernehmlassungsrecht regelt den Einbezug der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Geschäfte von grosser Tragweite. Als Vernehmlassungsverfahren wird jene Phase der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Nachdem ein Anstoss zu einem neuen Gesetz erfolgte, wird ein Vorentwurf verfasst. Daraufhin können sich verschiedene Akteure äussern, Kritik üben, Unterstützung aussprechen oder auf Widersprüche hinweisen.
Vielfältig wie der Frauenbund
Im nächsten Schritt geht der Gesetzesentwurf an das zuständige Departement. Dieses überarbeitet den Vorentwurf und passt ihn anhand der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens an. Anschliessend legt es den Gesetzesentwurf dem Bundesrat vor. Die Vielfalt an Themen und Gesetzen, zu denen der SKF sich äussert, ist so bunt wie der SKF selbst: Witwen- und Witwerrente, Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, familienergänzende Betreuung, Minderjährigenheirat, Sexualstrafrecht, internationale Entwicklungszusammenarbeit oder Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken. Überall dort, wo Solidarität oder Gerechtigkeit vonnöten sind, lässt sich der SKF vernehmlassen.
Von Gerechtigkeit geleitet
Von seinem Leitbild ausgehendbearbeitet der SKF bestimmte politische Themen auch proaktiv. Im gesellschaftspolitischen Bereich sind es beispielsweise ethische Fragen, die sich im Zusammenhangmit Lebensanfang und Lebensende stellen. Zu Themen wie Pränataldiagnostik, Schwangerschaftsabbruch, Leihmutterschaft oder Sterbehilfeerarbeitet der SKF Grundsatz- und Diskussionspapiere und bietet so Orientierungshilfe. Aber auch zum Thema Gender, Sexarbeit oder Gleichberechtigung in der katholischen Kirche meldet sich der SKF auf verschiedene Weise im politischen Diskurs zu Wort. Er vertritt so die ihm angehörenden 100 000 Frauen anwaltschaftlich und setzt das gemeinsame Leitbild des grossen Frauennetzwerks SKF politisch um.
Politische Arbeit auf drei Ebenen
Durch seine Aufgabe als nationale- Interessenvertretung kann der Dachverband sich zu politischen Themen auf Bundesebene äussern. Die Struktur des grossen Frauennetzwerks SKF und wie gut die einzelnen Ebenen ineinandergreifen, zeigt sich auch hier: Während die Ortsvereine auf kommunaler Ebene wirken und mit ihrer Freiwilligenarbeit das Leben in Gemeinden und Pfarreien schöner und gerechter machen, wirken Kantonalverbände auf kantonaler Ebene und als wichtiges Scharnier zwischen Dachverband und Basis. Der SKF als nationale Dachorganisationvertritt das Netzwerk auf Bundesebene und verschafft den Werten der SKF-Frauen so im politischen Prozess Gehör.
Was ist eine Vernehmlassung?
Als Vernehmlassungsverfahren wird jene Phase des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Zu diesem
Zweck können die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere, im Einzelfall interessierte Kreise zur Vorlage Stellung nehmen. Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern.
Vernehmlassungen des SKF
Mit Stellungnahmen, Sensibilisierungsarbeit und Vernehmlassungsantworten engagiert sich der Frauenbund anwaltschaftlich im Interesse der Frauen und im Sinne seines Leitbildes.
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